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   OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15   

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OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15 (https://dejure.org/2017,75785)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2017 - 15 KF 20/15 (https://dejure.org/2017,75785)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 15 KF 20/15 (https://dejure.org/2017,75785)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Eine "Härte" im vorgenannten Sinn wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder überhaupt nicht oder nur in einem unverhältnismäßigen geringen Umfange an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (so BVerwG, Urteil vom 25.11.1970 - 4 C 80.66 -, RdL 1971, 97ff., juris, Rn.20; ebenso Senatsurteil vom 6.3.2013 - 15 KF 14/11 -, juris, Rn.17, jeweils m. w. Nw.).

    Im Übrigen, d. h. soweit ein Teilnehmer nur in einem unverhältnismäßig geringen Umfang profitiert, steht der Behörde bei der Bestimmung des Umfanges der Befreiung grundsätzlich ein Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1970, a.a.O., Rn.24; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 19, Rn.21).

    Wegen der mit § 19 Abs. 3 FlurbG vergleichbaren Sach- und Rechtslage gelten auch für § 47 Abs. 3 FlurbG dieselben Gesichtspunkte (vgl. zum Folgenden, BVerwG, Urteil vom 25.11.1970, a.a.O., Rn.29, m. w. Nw.).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 5/11

    Abfindung; wertgleiche Abfindung; Ausgleichsmaßnahme; naturschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Vielmehr muss der Vorteil für die gesamte Abfindung eines Teilnehmers fehlen oder verglichen mit anderen Teilnehmern unverhältnismäßig gering sein (vgl. auch Senatsurteil vom 25.2.2015 - 15 KF 5/11-, juris, Rn.31).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Der Wegebau muss letztlich ein Mittel zur Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen der am Verfahren teilnehmenden Betriebe sein und der Förderung der allgemeinen Landeskultur dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1962 - 1 C 212.58 -BVerwGE 15, 72ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09

    Flurbereinigungsverfahren; Hebung von Vorschüssen auf die Teilnehmerbeiträge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Was mit dem Flurbereinigungsverfahren im konkreten Fall bezweckt werden soll, bestimmt dabei grundsätzlich der insoweit § 1 FlurbG einzelfallbezogen konkretisierende Flurbereinigungsbeschluss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.2.2010 - OVG 70 A 3.09 -, juris, Rn.27).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rüge der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Vielmehr kommen alle betriebswirtschaftlichen Vorteile in Betracht, die der jeweilige Besitzstand infolge der mit der Flurbereinigung allgemein verbundenen Wertsteigerung erlangt (BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 5 B 114.92 -, juris, Rn.11).
  • BVerwG, 15.11.1974 - V B 54.72
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Diese Ermessensbetätigung bleibt allerdings auf Ausnahmefälle beschränkt, weil jede Befreiung zu Lasten der übrigen Teilnehmer geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.11.1974 - 5 B 54.72 -, =RzF - 15 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2010 - 15 KF 5/08

    Gegebenheit der Zweckbestimmung von Maßnahmen als Voraussetzung für einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Dabei ist auf den objektiv feststellbaren sachbezogenen betriebswirtschaftlichen Vorteil an den Abfindungsflächen abzustellen (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 21.9.2010 - 15 KF 5/08 -, juris, Rn.33, m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 14/11

    Befreiung von der Aufbringung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Eine "Härte" im vorgenannten Sinn wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder überhaupt nicht oder nur in einem unverhältnismäßigen geringen Umfange an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (so BVerwG, Urteil vom 25.11.1970 - 4 C 80.66 -, RdL 1971, 97ff., juris, Rn.20; ebenso Senatsurteil vom 6.3.2013 - 15 KF 14/11 -, juris, Rn.17, jeweils m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17

    Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe;

    Ganz oder teilweise Befreiungen vom allgemeinen Landabzug und vom Teilnehmerbeitrag werden neben der Abfindung selbstständig durch den Flurbereinigungsplan geregelt (vgl. Senatsurteil vom 1.2.2017 - 15 KF 20/15 -).
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